Sibylle von Bethusy-Huc

Rechtsanwältin • Fachanwältin für Familienrecht

Vergütung

  • Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
  • Wir beraten Sie frühzeitig über Ihr Kostenrisiko.
    Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, unnötige Kostenrisiken zu vermeiden und entsprechend zu beraten. Dabei werden verschiedene Lösungswege abgewogen.
  • Wir klären die Kostenübernahme auf Wunsch direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
  • Die erste Beratung kostet nach dem RVG maximal 190,00 Euro + MwSt.
    Bei der ersten Beratung geben wir Ihnen einen Überblick über weitere zu erwartende Gebühren.
  • Soweit die Voraussetzungen gegeben sind, rechnen wir über Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe ab.