Vergütung
- Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
- Wir beraten Sie frühzeitig über Ihr Kostenrisiko.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, unnötige Kostenrisiken zu vermeiden und entsprechend zu beraten. Dabei werden verschiedene Lösungswege abgewogen. - Wir klären die Kostenübernahme auf Wunsch direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
- Die erste Beratung kostet nach dem RVG maximal 190,00 Euro + MwSt.
Bei der ersten Beratung geben wir Ihnen einen Überblick über weitere zu erwartende Gebühren. - Soweit die Voraussetzungen gegeben sind, rechnen wir über Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe ab.